Stiloffenes Karate

Grundsätzliches

Um eine Zersplitterung innerhalb des Verbandes zu vermeiden, wurde die Sparte Stiloffenes Karate eingeführt und eine verbindliche Rahmenprüfungsordnung erstellt. Für die Vergabe von Dan-Lizenzen auf Bundesebene ist das DKV-Präsidium zuständig, für Kyu-Prüfungen die Präsidien der Länder. Bei Teilnahme am Sportbetrieb ist das offizielle Regelwerk der WKF bindend.
 

 
Stiloffenes Karate in Bayern
 
Diese Richtlinien wurden vom Stilrichtungsreferenten SOK in Zusammenarbeit mit dem Prüfer- und Breitensportreferenten und dem Präsidium des BKB erstellt und treten mit dem 01.01.2009 in Kraft.
 
Richtlinien zur Vergabe von SOK-A-Prüfer-Lizenzen:
  1. Wer eine Prüferlizenz im SOK beantragt, muss den 4.DAN oder höher im SOK absolviert haben. Dies kann auch durch eine zweite Prüfung im SOK geschehen, wenn der erworbene DAN-Grad in einer anderen Stilrichtung erworben wurde.
  2. Die Wartefrist zwischen der Prüfung und der Erteilung einer SOK-A-Prüfer-Lizenz beträgt ein Jahr.
  3. Der Inhaber einer A-Prüfer-Lizenz SOK muss im eigenen Verein mindestens die Hälfte seiner Mitglieder im SOK gemeldet haben.
  4. Die A-Prüfer-Lizenz SOK verfällt nach 3 Jahren automatisch und muß neu beantragt werden. D.h. die vor dem 31.12.2008 vergebenen Lizenzen werden am 31.12.2011 verfallen.
Der Antrag auf "Neuerwerb" ist mit einer Begründung / einem Aktivitätennachweis im SOK einzureichen.
Beispiele für Aktivitäten:
  • DAN Prüfung angeboten / durchgeführt
  • Teilnahme an SOK-A-Prüfer-Lehrgang
  • KARA GAMES ausgerichtet
  • LG im SOK gehalten
Richtlinien für SOK-DAN-Prüfungen: Prüfer können sich für eine Prüfung melden, die endgültige Zusammensetzung eines Prüferteams obliegt jedoch dem Stilrichtungsreferenten SOK.
  
Prüfungsprogramm Stiloffenes Karate Das Prüfungsprogramm für die offene Stilrichtung ist ein neuer Entwurf, mit dem verschiedene Zielgruppen und Entwicklungsstufen (Kinder-Erwachsene) im Deutschen Karate Verband berücksichtigt werden. Es bietet die Möglichkeit der Differenzierung, durch ein Kinderprüfungsprogramm, auf der Grundlage des "Multimedia-Karate" und ein Erwachsenenprüfungsprogramm mit einem Pflichtteil und mehreren Wahlteilen.
 
Im stilrichtungsübergreifende Prüfungsprogramm für Jugendliche und Erwachsene wird die Kata als grundlegendes Element im Karate betrachtet. Das Üben der Kata dient zum Erlernen der zentralen Bewegungs-und Technikmuster. Die Wahlteile ergänzen dieses wichtige Element, um den heutigen Anforderungen, die an unseren Sport gestellt werden, gerecht zu werden. Hierzu gehört ein methodischer sinnvoller langfristiger Aufbau im Kumite, der eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme im Wettkampfsport ist, ebenso wie die Selbstverteidigung, die als weiteres wichtiges Element des Karate wieder in das Prüfungsprogramm hinzugenommen wurde. Hier wurde auf eine sinnvolle Abfolge von festgelegten zu freien Angriffen und von einfachen zu komplexen Aufgaben geachtet.
 
Die Prüfung besteht aus einem Pflichteil mit der Vorführung der Kata und Techniken aus der Kata in Kihonform. Im Anschluss daran muss ein Wahlteil gezeigt werden. Dieser wird in der Unterstufe vom Trainer festgelegt. In der Mittelstufe bestimmte der Prüfling in Absprache mit dem Trainer den Wahlteil. In der Oberstufe legt der Prüfling den Wahlteil selbst fest.
 
Zur Dan-Prüfung kann der Prüfling einen Partner mitbringen. Gegebenenfalls sind die Techniken erst langsam und dann schnell zu zeigen. Zum 3. Dan wird im Wahlteil Katabunkai die dritte Kata vom Prüfer gewählt.
 
Prüfungsprogramm Stiloffenes Karate (für Erwachsene) findest du im Downloadbereich Ordnungen.
 
Mit sportlichen Grüßen Euer SOK-Stilrichtungsreferent im BKB

gez. Stefan Borgs

Der Bayerische Karate Bund e.V.
Geschäftsstelle

Karl Michael Schölz
Geschäftsstellenleiter

Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München

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Tel.: +49 (0)89 15702-331
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